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E-Health - IT für Arztpraxen - Der Gesundheitspass

Unter dem Begriff E-Health werden Anwendungen elektronischer Medien im Rahmen der medizinischen Versorgung und anderer Gesundheitsdienstleistungen verstanden. ALEX-IT Service berät Sie um die notwendigen Schritte zur Vorbereitung auf den neuen Gesundheitspass.

  • Empfehlungen für Stationnäre und Mobile Geräte, als Partner und Händler.
  • Prüfen auf Eignung der Geräte für Ihre Praxissoftware.
  • Inbetriebnahme der Geräte in enger Zusammenarbeit der Praxissoftwareentwickler.

Kostenübernahme

Die Pauschalen für alle Regionen Deutschlands (ohne Nordrhein) sind  zwischen dem GKV-Spitzenverband und der KBV am 12.11.2010 vereinbart  worden.

  •   355 € = Pauschale für stationäres Lesegerät je BSNR bzw. NBSNR
  •   215 € = Installationspauschale je BSNR bzw. NBSNR
  •   280 € = Pauschale für mobiles Lesegerät, sofern die Bedingungen für  die Kostenerstattung eines mobilen Lesegerätes erfüllt werden (z.B. Hausbesuche, Anästhesisten, die Fremdpraxen aufsuchen) je Leistungserbringer.

[quelle: kv-telematik.de]

Was ist eGK?

Gem. § 291 a SGB V des zum 1.1.2004 in Kraft getretenen Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) sollte die Krankenversichertenkarte (KVK) bis spätestens zum 01.01.2006 zu einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) erweitert und zum Einsatz gebracht werden. Damit verbunden sollen auch neue Anwendungen mit der eGK geschaffen werden. Als erste neue Anwendungen sind der online durchzuführende Versicherten-Stammdaten-Abgleich (Pflichtanwendung), die Speicherung der Notfalldaten des Versicherten –seine Einwilligung vorausgesetzt- auf seiner eGK sowie der eArztbrief – die elektronische Kommunikation der Leistungserbringer untereinander, vorgesehen. Das eRezept, eine  weitere vom Gesetzgeber vorgeschriebene Pflichtanwendung, wurde bis auf weiteres zurückgestellt. Der gesamte Workflow  zum eRezept soll überarbeitet werden.  Eine elektronische Patientenakte ist erst in einer späteren Ausbaustufe vorgesehen.

Die mit der Einführung dieser neuen Anwendungen in der Arztpraxis  zusammenhängenden gravierenden technischen und organisatorischen Änderungen erforderten und erfordern weiterhin umfangreiche Tests, die sich als weitaus schwieriger und langwieriger herausgestellt haben, als ursprünglich geplant. Der oben genannte gesetzliche Einführungstermin musste deshalb zum einen immer wieder verschoben werden;  außerdem hatte das Bundesministerium für Gesundheit die eGK mit einem  Moratorium belegt. Das BMG hat das von ihr verhängte  Moratorium  nach Überarbeitung der eGK-Konzeption durch die Gesellschafter der Gematik  aufgehoben.

Im GKV-Finanzierungsgesetz – GKV-FinG  vom 12.11.2010  hat der Gesetzgeber den Krankenkassen nunmehr vorgeschrieben, dass sie bis zum 31.12.2011 an mindestens 10 Prozent ihrer Mitglieder die neue eGK auszugeben haben, andernfalls drohen ihnen Sanktionen.

Bevor die Krankenkassen die neue eGK an ihre Mitglieder herausgeben, müssen bei den Leistungserbringern zuvor neue Lesegeräte installiert werden.

Der so genannte eGK-Basisrollout wird nicht mehr, wie ursprünglich geplant in vier Stufen, sondern nur noch in zwei Stufen stattfinden. Nachdem die Leistungserbringer der Stufe 1 in der Region Nordrhein in 2009 bereits mit den neuen Kartenlesegeräten ausgestattet worden sind,  werden ab dem 01.04.2011 bis 30.09.2011 –Stufe 2- alle  Arzt-/Psychotherapiepraxen sowie Ermächtigten Ärzte und Institute im gesamten Bundesgebiet  mit den neuen Kartenlesegeräten ausgestattet.

Anschließend ab 01.10.2011 statten die Krankenkassen ihre Versicherten mit den neuen eGK´s aus. Bis zum 31.12.2011 müssen die Krankenkassen, wie bereits oben erwähnt,  an mindestens 10 Prozent ihrer Mitglieder die neue eGK ausgeliefert haben. Andernfalls werden ihnen die Verwaltungskosten gekürzt.

Die eGK wird in einem ersten Schritt, dem  so genannten eGK-Basisrollout lediglich die heutige KVK ersetzen. Der Arbeitsablauf in der Arztpraxis beim Einlesen der neuen eGK wird der gleiche bleiben, wie beim Einlesen der heutigen KVK.  Die ersten drei neuen online Anwendungen (Online-Versicherten-Stammdaten-Abgleich, Notfalldaten und eArztbrief)  werden erst zu einem späteren Zeitpunkt nach erfolgreich durchgeführten  Test`s und Freigabe folgen. [quelle: kv-telematik.de]

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